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7 Seminare zum Compliance

7 Seminare zum Compliance – MaRisk-Compliance – S+P Seminare buchen

In den MaRisk wird eine Compliance Funktion gefordert. Durch diese Regelungen ist ein völlig neues und anspruchsvolles Aufgabenfeld entstanden. Die MaRisk-Compliance Funktion ist neben WpHG-Compliance, dem Auslagerungsbeauftragten, dem Risikocontrolling und der Internen Revision als besondere Funktion iSd MaRisk einzuordnen. Mit einem umfassenden Compliance-Management nach den Vorgaben der neuen MaRisk wurden eine neue unternehmensweite Kontrollinstanz sowie eine zentrale Evidenzstelle geschaffen.

Dies erfordert künftig eine intensive Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen der MaRisk-Compliance Funktion und anderen Unternehmensbereichen. Ein besonderes Augenmerk wird auf den Bereichen wie Interne Revision, Risikocontrolling, Informationssicherheit, Datenschutz sowie den Fachbereichen, Organisations- und Rechtsabteilung liegen. Unsere Seminare Compliance ermöglichen den Erwerb und den Nachweis der Sachkunde für die MaRisk-Compliance Funktion.

 

7 Seminare zum Compliance

 

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Datenschutz-Compliance erfüllen

 

Legal Inventory: das optimale Tool zur Unternehmenssteuerung – 7 Seminare zum Compliance

Erstellen Sie mit dem S+P Tool Legal Inventory mühelos Ihre Compliance-Planung. Das Tool umfasst ein Legal Inventory sowie die notwendigen Präventionsmaßnahmen, die Sie als Compliance Officer einrichten müssen. Dieses professionelle Planungsprogramm erzeugt exakte, detaillierte und aussagefähige Prognosen. Anhand differenzierter Scoring-Berechnungen, können Sie die Compliance Risiken sowie die ergriffenen Präventionsmaßnahmen genauestens ableiten.

Nähere Informationen erhalten Sie unter Produktbeschreibung S+P Tool MaRisk-Compliance.

 

Tax Compliance – Neue Haftungsrisiken für Geschäftsführer und Compliance Officer – Präventionsmaßnahmen erhalten Sie direkt mit 7 Seminare zum Compliance

Die Einrichtung und Prüfung von Corporate Governance-Systemen hat in den letzten Jahren sowohl für börsennotierte Unternehmen als auch mittelständische Unternehmen zunehmend an Bedeutung gewonnen.

Der IDW hat hierzu den Prüfungsstandard PS 980 „Prüfung von Compliance-Management-Systemen“ veröffentlicht. Unter Berücksichtigung der in § 107 Abs. 3 AktG genannten Überwachungsgebiete des Aufsichtsrats wurden die folgenden ergänzenden Prüfungsstandards für ein funktionstüchtiges Corporate Governance System veröffentlicht:

  • Risikomanagementsystem (IDW PS 981)
  • Internes Kontrollsystem des internen und externen Berichtswesens (IDW PS 982) sowie
  • Internes Revisionssystem (IDW PS 983)

Der IDW hat nun Praxishinweise zur Einrichtung eines Tax-Compliance-Systems geben. Die Unternehmen sind gesetzlich zur rechtzeitigen Abgabe von vollständigen und richtigen Steuererklärungen verpflichtet. Mit Seminare Compliance erhalten Sie Lösungsvorschläge zur Einrichtung des Tax-Compliance-Systems.

Das Bundesministerium der Finanzen hat im AEAO zu § 153 zur Frage der Abgrenzung von Berichtigungs- und Selbstanzeige Stellung genommen. Dort heißt es in Tz. 2.6 u.a.: „Hat der Steuerpflichtige ein innerbetriebliches Kontrollsystem eingerichtet, das der Erfüllung der steuerlichen Pflichten dient, kann dies ggf. ein Indiz darstellen, das gegen das Vorliegen eines Vorsatzes oder der Leichtfertigkeit sprechen kann, jedoch befreit dies nicht von einer Prüfung des jeweiligen Einzelfalls.“

Besuchen Sie unseren Informationsblog Tax Compliance. Dort finden Sie aktuelle Hinweise zur Umsetzung der neuen BMF-Anforderungen an §153 AEAO.

 

BAIT – Neue Anforderungen an das IT-Sicherheitsmanagement

Am 06.11.2017 hat die BaFin die Verlautbarung BAIT – Bankaufsichtsrechtliche Anforderungen an die IT verabschiedet. Diese Verlautbarung ist mit sofortiger Wirkung in Kraft. Es gelten keine Umsetzungsfristen. Daraus ergeben sich neue Schnittstellen zwischen Compliance, Informationssicherheit und Datenschutz. Mit Seminare Compliance erhalten Sie kompakt aufbereitete Informationen zu den BAIT, insbesondere zu folgenden Schwerpunkten:

  1. IT-Strategie
  2. IT-Governance
  3. Informationsrisikomanagement
  4. Informationssicherheitsmanagement
  5. Benutzerberechtigungsmanagement
  6. IT-Projekte, Anwendungsentwicklung (inkl. durch Endbenutzer in den Fachbereichen)
  7. IT-Betrieb (inkl. Datensicherung)
  8. Auslagerungen und sonstiger Fremdbezug von IT-Dienstleistungen
  9. Kritische Infrastrukturen

Aktuelle Informationen zu den BAIT und zur Funktion des Informationssicherheitsbeauftragten erhalten Sie mit Seminare Compliance und in unserem Informationsblog BAIT.

 

Compliance-Management-System – Bußgeldmindernde Wirkung – BGH-Urteil vom 09.05.2017

Das BGH-Urteil vom 09.05.2017 bestätigt explizit die bußgeldmindernde Wirkung eines Compliance-Management-Systems und unterstreicht die Bedeutung einer angemessenen und wirksamen Aufbau- und Ablauforganisation zum Umgang mit Compliance-Risiken.  In Seminare Compliance bearbeiten Sie die typischen Compliance-Risiken, wie Anti-Korruption, Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Datenschutz und Tax-Compliance.

Mehr zum Leitsatz des BGH-Urteils vom 09.05.2017: Minderung der Geldbuße gegen eine sog. Leitungsperson bei Installation eines Compliance-Systems zur Vermeidung von Rechtsverstößen oder in Seminare Compliance.

 

Single Officer – Neuer Beauftragter gemäß WpHG – 7 Seminare zum Compliance

Die neuen Mindestanforderungen an die ordnungsgemäße Erbringung des Depotgeschäfts und den Schutz von Kundenfinanzinstrumenten (MaDepot) geben dem Anwender eine Übersicht und Zusammenstellung der einschlägigen aufsichtsrechtlichen Vorgaben für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (WpDU). Darüber hinaus erhält der Anwender zu ausgewählten Fragen die Verwaltungspraxis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bundesanstalt).

Das WpDU hat gemäß § 84 Abs. 4 WpHG geeignete Vorkehrungen zu treffen, um die Eigentumsrechte der Kunden an den für sie verwahrten Finanzinstrumenten zu schützen. Das gilt insbesondere auch für den Fall der Insolvenz des Unternehmens.

Dazu gehören auch solche Vorkehrungen, die eine unbefugte Nutzung der Kundenfinanzinstrumente zugunsten des WpDU oder Dritter verhindern. Die Voraussetzungen und Schranken der Verwendung von Kundenbeständen für Rechnung des WpDU oder Dritter sind in § 84 Abs. 6 WpHG näher beschrieben.

Weitere Informationen erhalten Sie mit Seminare Compliance oder direkt in unserem Informationsblog Single Officer.

 

Informationssicherheitsbeauftragter – Beauftragung wird durch BAIT und VAIT deutlich verschärft

Die BAIT stellen an die Funktion des Informationssicherheitsbeauftragten deutlich verschärfte Anforderungen . Die Aufgaben des Informationssicherheitsbeauftragten umfassen insbesondere die nachfolgenden Pflichten:

  1. die Geschäftsleitung beim Festlegen und Anpassen der Informationssicherheitsleitlinie
    zu unterstützen und in allen Fragen der Informationssicherheit zu beraten; dies
    umfasst auch Hilfestellungen bei der Lösung von Zielkonflikten (z. B. Wirtschaftlichkeit
    kontra Informationssicherheit)
  2. Erstellung von Informationssicherheitsrichtlinien und ggf. weiteren einschlägigen
    Regelungen sowie die Kontrolle ihrer Einhaltung
  3. den Informationssicherheitsprozess im Institut zu steuern und zu koordinieren sowie diesen gegenüber IT-Dienstleistern zu überwachen und bei allen damit zusammenhängenden Aufgaben mitzuwirken
  4. Beteiligung bei der Erstellung und Fortschreibung des Notfallkonzepts bzgl. der IT-Belange
  5. die Realisierung von Informationssicherheitsmaßnahmen zu initiieren und zu überwachen
  6. Beteiligung bei Projekten mit IT-Relevanz
  7. als Ansprechpartner für Fragen der Informationssicherheit innerhalb des Instituts und für Dritte bereitzustehen
  8. Informationssicherheitsvorfälle zu untersuchen und diesbezüglich an die Geschäftsleitung zu berichten
  9. Sensibilisierungs- und Schulungsmaßnahmen zur Informationssicherheit zu initiieren und zu koordinieren.

Aktuelle Informationen zur prüfungssicheren Implementierung der Funktion Informationssicherheitsbeauftrager erhalten Sie mit Seminare Compliance.

 

Compliance & Geldwäschebeauftragter – 7 Seminare zum Compliance

Unsere Praxisseminare Geldwäsche und Fraud – BasisseminarGeldwäsche und Fraud – AufbauseminarGeldwäsche & Fraud – Update und Geldwäsche & Fraud – Forum verschaffen Ihnen einen umfassenden Überblick zu den aktuellen gesetzlichen Neuerungen und unterstützen Sie dabei, Geldwäsche- und Betrugsstrukturen zu erkennen, zu bewerten und rechtzeitig zu verhindern.

In den Compliance-Seminaren wie ComplianceCompliance für VertriebsbeauftragteNeue Compliance-Funktion gemäß MaRisk oder auch Compliance im Fokus der Bankenaufsicht werden Ihnen die Ausgestaltung der Schnittstellen zwischen Compliance, Datenschutz, IT, Zentrale Stelle und Interner Revision näher gebracht. Auch die Mindestanforderungen zum Aufbau eines Gesamt-IKS werden hier beispielsweise näher erläutert.

Zudem haben Sie die Chance, nach Teilnahme der Seminare die Zertifizierungslehrgänge zum Compliance Officer, zum AML & Fraud Officer oder zum Geldwäsche-Beauftragter zu absolvieren.

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Depot A Management und Asset Management – 7 Seminare zum Compliance

Bauen Sie für Ihr Unternehmen eine eigenständige Kreditanalyse zur verlässlichen Beurteilung Ihrer Emittenten- und Kontrahentenlimite auf! In den Seminaren Depot A im Fokus der BankenaufsichtDepot A Management: Kompaktwissen für die Niedrigzinsphase und Depot A Management erhalten Sie Leitlinien für eine aufsichts- und haftungsrechtlich sichere Kreditanalyse und Limiteinräumung bei Eigenanlagen. Darüber hinaus helfen Ihnen anerkannte Beurteilungsstandards, Checklisten und Musterbeschlüsse bei einer fundierten und zuverlässigen Kreditanalyse im Depot A.

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Neues Datenschutzgesetz DS-GVO – Seminar Datenschutz

Wesentliche Neuerungen der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) sind folgende 10 Punkte. Künftig gelten das Marktortprinzip, sog. räumlicher Anwendungsbereich, neue Grundsätze der Datenverarbeitung, ein Verzeichnis aller Datenverarbeitungstätigkeiten, die Erweiterung der Informationspflichten, das Recht auf Vergessenwerden“, Schutz personenbezogener Daten von Kindern, Datenschutzfolgenabschätzung, das Prinzip des „One-Stop-Shop“, die verschärften Meldepflicht von „Datenpannen“ sowie deutlich verschärfte Sanktionen und Bußgelder. Mit Seminare Datenschutz im Unternehmen erhalten Sie alle Neuerungen kompakt aufbereitet.

7 Seminare zum Compliance